Institutionelle Anleger
Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in Anlagegruppen der Helvetica Life Investment Foundation sind nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds zugelassen.
Die Anlagegruppen der Helvetica Life Investment Foundation stehen nur den in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Art. 48 BVG in Verbindung mit Art. 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind.