Zugelassene Anleger
Um fortzufahren, bestätigen Sie bitte, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in den Anlagegruppen der Helvetica Life Investment Foundation sind nur Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz zuge-lassen, die nach ihrem Zweck der beruflichen Vorsorge dienen.
Zugelassen sind namentlich: Vorsorgeeinrichtungen des privaten und öffentlichen Rechts, Frei-zügigkeitseinrichtungen, Anlagestiftungen, die Auffangeinrichtung, der Sicherheitsfonds, Finanzie-rungsstiftungen, Bankstiftungen im Rahmen der Säule 3a und patronale Wohlfahrtsfonds, wenn ihre Mittel dauernd und ausschliesslich der Personalvorsorge dienen. Das Nähere regelt das Stif-tungsreglement."